Gremien
An der Friedrich-Ludwig-Jahn Grundschule können Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte im Rahmen folgender Gremien aktiv am Schulleben und an der Bildungs- und Erziehungsarbeit mitwirken:
Schülersprecher
Die Konferenz der Schülerinnen und Schüler wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder eine Schülersprecherin oder einen Schülersprecher der Schule und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Ebenso wählt sie die beratenden Mitglieder für die Schulkonferenz. Die Versammlung der Schülerinnen und Schüler dient der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.
Elternversammlung
Die Eltern der Schüler jeder Klasse bilden eine Elternversammlung. Die Lehrkräfte, die in der Klasse oder Jahrgangsstufe unterrichten, sollen auf Einladung der Elternversammlung beratend an deren Sitzungen teilnehmen. Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Anregungen der Eltern zur inhaltlichen und methodischen Gestaltung des Unterrichts sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Elternsprecher.
Elternkonferenz
Die beiden Elternsprecher der Klasse gehören zur Elternkonferenz der Schule. Sie vertreten alle Eltern der Schule gegenüber dem Schulleiter und dem Schulträger und stimmen sich zu Fragen der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ab. In der ersten Sitzung der Elternkonferenz wird der Vorsitzende oder die Vorsitzende gewählt. Außerdem wählen die Elternsprecher fünf Vertreter für die Mitarbeit in der Schulkonferenz.
Klassenkonferenz
Stimmberechtigte Mitglieder der Klassenkonferenzen sind alle Lehrkräfte, die in der Klasse regelmäßig unterrichten, und das in der Klasse regelmäßig tätige sonstige pädagogische Personal. Vorsitzende oder Vorsitzender der Klassenkonferenz ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Die Klassenkonferenz berät und beschließt über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie entscheidet insbesondere über
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die Versetzung, Zeugnisse, Informationen über das Arbeits- und Sozialverhalten und Abschlüsse,
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die Gutachten für den weiteren Bildungsgang am Ende der Primarstufe,
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den Umfang der Hausaufgaben und die gleichmäßige Verteilung der Hausaufgaben und schriftlichen Arbeiten,
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die Koordinierung der Arbeit der Fachlehrkräfte sowie des fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterrichts,
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die Einführung der schriftlichen Information zur Lernentwicklung anstelle der Notengebung sowie über das Aufrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe anstelle der Versetzung im Einvernehmen mit der Elternversammlung,
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die Ordnungsmaßnahmen gemäß § 64 und
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die Teilnahme am Förderunterricht.
Lehrerkonferenz
Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische Personal. Dieses Gremium berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Die Lehrerkonferenz kann hierzu auch Anträge an die Schulkonferenz richten.
Fachkonferenz
Mitglieder der Fachkonferenzen sind alle Lehrkräfte die in dem Fach unterrichten. Die Fachkonferenzen wählen aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt die Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und –ergebnisse.
Schulkonferenz
Das wichtigste Gremium einer Schule ist die Schulkonferenz. An jeder Schule wird eine Schulkonferenz gebildet. Mitglieder der Schulkonferenz sind
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die Schulleiterin oder der Schulleiter,
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vier Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Lehrkräfte,
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fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Schülerinnen und Schüler,
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fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Elternkonferenz und
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eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers.
Die Schulkonferenz berät in grundlegenden Fragen der Bildungs- und Erziehungsarbeit und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Quelle: Auszüge aus dem
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz -BbgSchulG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018
(GVBl.I/18, [Nr. 35], S.15)