Schul- und Hausordnung
1.Vorbemerkung
(1) In dieser Schule kannst du:
- andere Schüler oder Erwachsene treffen und kennenlernen
- mit anderen Kindern oder Erwachsenen reden, arbeiten, gemeinsam etwas planen und durchführen
- Neues lernen
- zuschauen, was andere tun
- etwas Wichtiges und Schönes erleben
- dich wohl fühlen
(2) Dazu sind auf jeden Fall wichtig:
- andere Kinder, die fröhlich und höflich sind
- Erwachsene, die Zeit für Kinder haben und ihnen zuhören
- Räume, die gemütlich sind
- Regeln, die die Schwächeren schützen
- eine gemeinsame Zeiteinteilung, damit es wirklich Zeit zum Spielen, zum Lernen und zum Ausruhen gibt
(3) Es ist wichtig, dass wir den Alltag in unserer Schule so
einrichten,dass alle Schüler sich wohl fühlen
- dass es gerecht zugeht
- dass die Schwächeren geschützt werden.
(4) Deshalb gelten die Hausregeln der Jahnschule Wittenberge.Hier steht auch was zu tun ist, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.
(5) Jeder Klassenlehrer bespricht den Inhalt dieses Textes zu Beginn eines jeden Schuljahres ausführlich mit seinen Schülern und hilft ihnen, die Notwendigkeit der Einhaltung aller Regelungen einzusehen. Die Schüler haben das Recht, eigene Vorstellungen geltend zu machen. Die Schülersprecher werden ab Klasse 2 gewählt und treffen sich regelmäßig.
(6) Die Klassenleiter gewähren ihren Klassen Zeit zur freien Diskussion. Dazu wird ab Klasse 3 regelmäßig der Klassenrat genutzt. Probleme sollten sofort geklärt werden.
2. Allgemeines
(1) Jeder Schüler erscheint pünktlich zum Unterricht in seinem Klassen- bzw. Fachraum (Turnhalle, Sportplätze, Schwimmhalle)
(2) Das Schulgelände kann ab 07:20 Uhr über den Schulhof betreten werden.
(3) Den Eltern ist der Aufenthalt vor, während und nach dem Unterricht im Schulhaus nicht gestattet. Bei dringenden Angelegenheiten oder persönlichen Gesprächen mit dem Klassenleiter oder einem Fachlehrer ist eine Anmeldung im Sekretariat der Schule oder per Mail notwendig.
(4) Beginnt der Unterricht nicht in der ersten Stunde, so darf das Schulgebäude nach Beendigung der vorangegangenen Stunde über den Schulhof betreten werden.
(5) Wer mit dem Fahrrad zur Schule kommt, stellt dies ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fahrradständern ab. Ein Befahren des Schulgeländes ist nicht gestattet. Eventuelle Schäden sind nicht über die Schule versichert.
(6) Um der Verletzungsgefahr zu begegnen, darf im Gebäude weder gelaufen noch getobt werden.
(7) Schüler wechseln die Räume bevor sie sich nach draußen zur Hofpause begeben. Die Mappen werden geordnet vor den nächsten Raum gestellt – das gilt nicht für die 4. Etage und nach dem Sport- und WAT- Unterricht – Treppen sind freizuhalten. Der Turnbeutel wird zur großen Pause mit aufden Hofgenommen, wenn Sport folgt. In der 1. Klasse gelten die Festlegungen der Sportlehrer.
(8) Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit sind mit dem Klassenleiter und der Schulleitung abzusprechen.Unterrichtsgänge sind im Sekretariat zu dokumentieren.
(9) Spiele, durch die die Mitschüler gefährdet oder Sachen beschädigt werden könnten, sind zu unterlassen, insbesondere das Schneeballwerfen.
(10) Um die Sicherheit zu erhöhen sind von 07:45 bis 11:35 Uhr die Hoftore geschlossen. Verspätete Schüler melden sich im Sekretariat. Alle Schüler und Kollegen achten darauf, dass die Hoftüren abgeschlossen sind, insbesondere in den Pausen bzw. nach Unterrichtsgängen und bei Nutzung des Sportplatzes.
(11) Zur Schule dürfen nicht mitgebracht werden: Hieb- und Stichwaffen, Streichhölzer, Feuerzeuge, pyrotechnische Erzeugnisse, Waffen und waffenähnliches Spielzeug, Laserpointer, Alkohol, Zigaretten und Drogen.Bei Kenntnissen über Gefährdungen bzw. mitgeführte Waffen oder andere gefährliche Gegenstände wenden sich die Schüler vertrauensvoll an eine Lehrkraft. Vertrauen sie sich ihren Eltern an, sollten die Eltern die Schule informieren. Handys müssen generell beim Betreten der Schule ausgeschaltet werden und dürfen erst nach Unterrichtsende wieder angestellt werden.Über Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer. Bei Verstoß wird das Handy einbehalten und ist bei der Schulleitung abzugeben und nur die Eltern dürfen es wieder abholen. Für die Dinge, die nicht zum Schulbetrieb benötigt werden, wird keine Haftung übernommen. Longboards sowie andere Trendsportgeräte sind am Vormittag im Haus und auf dem Hof verboten. Haftung wird ebenfalls nicht für Tablet, ipads oder Ähnliches übernommen.
(12) Trinken während des Unterrichts ist nur gestattet, wenn der Unterrichtsablauf nicht gestört wird.
3. Pausenregelung
Unterrichtszeiten und Pausenreglung
07:35 Uhr Einlass
1. Stunde: 07:45 – 08:30 Uhr
08:30 – 08:40 Uhr Frühstück
08:40 – 08:45 Uhr Raumwechsel
2. Stunde: 08:45 – 09:30 Uhr
09:30 – 09:50 Uhr 1. Hofpause (bewegte Pause)
09:50 – 09:55 Uhr Raumwechsel
3. Stunde 09:55 – 10:40 Uhr
5 min Pause (Raumwechsel, wenn Einzelstunden)
4. Stunde 10:50 – 11:35 Uhr
11:35 – 12:00 Uhr Mittagspause
12:00 – 12:05 Uhr Raumwechsel
5./6. Stunde 12:05 – 13:35 Uhr Blockunterricht
13:35 – 13:45 Uhr Wechselpause
7./8. Stunde 13:45 – 15:15 Uhr Blockunterricht
Hausaufgabenzeit: 13:45 – 14:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag für Klasse 5/6
Schüler können zur Teilnahme verpflichtet werden. Dieses ist den Eltern zur Kenntnis zu geben.
(1) Die Schule ist ab dem Klingelzeichen um 07:35 Uhr geöffnet.
Alle Schüler gehen pünktlich um 07:35 Uhr in den Klassenraum
bzw. in die Turnhalle, um sich auf den Unterricht
vorzubereiten.
Der Unterricht beginnt um 07:45 Uhr.
1x im Monat haben die Schüler „assembly“ (Schulveranstaltung).
Hier finden sie sich pünktlich um 07:40 Uhr in der Aula ein.
(2) In der großen Pause verlassen die Schüler vor den Lehrern zügig
die Unterrichtsräume, um auf den Schulhof zu gehen. Laufen
und Schubsen auf den Treppen sind untersagt.
(3) Alle Schüler haben die Möglichkeit, nach der 1. Stunde zu
frühstücken.
Der vorher unterrichtende Lehrer führt Aufsicht und verlässt als letzter den Raum. Jeder Kollege ist für die allgemeine Ordnung auf den Fluren mit verantwortlich.
Beim Sportunterricht erfolgt das Frühstück nach dem Block entweder im Klassenraum unter Aufsicht des Sportlehrers bzw. auf dem Hof oder im Speisesaal.
Das Mittagessen erfolgt stets um 11:35 Uhr für alle Hauskinder. Ausnahmen: Schüler die zum Schwimm- oder Sportunterricht in der 5./6. Stunde gehen, nehmen das Mittagessen um 13:35 Uhr ein. Bei verkürztem Unterricht gehen die Schüler gestaffelt essen.
(4) Die aufsichtführenden Lehrer werden durch eine
Schüleraufsicht (Kl. 4 bis 6) unterstützt.
Der Klassenleiter weist die Schüleraufsicht in ihre Aufgaben
ein.
(5) Das Schulgrundstück (umfasst Schulhof und Jahnschule) darf
aus Sicherheitsgründen während der gesamten Unterrichtszeit
einschließlich der großen Pause von den Schülern nicht verlassen werden. Schüler, die nach Hause geschickt werden, erhalten
eine „Türmarke“, die sie berechtigt, während der Schulzeit das
Gebäude zu verlassen. Sie geben diese sofort nach Rückkehr wieder bei dem betreffenden Fachlehrer ab (ab Klasse 4).
(6) Bei schlechtem Wetter werden die großen Pausen von der
Sekretärin oder dem Lehrer, der auf dem Hof Aufsicht hat,
abgeläutet. Schüler dürfen sich dann im Raum, in dem sie
Unterricht hatten, aufhalten.
Aufsicht führt der Lehrer, der vorher in der Klasse unterrichtet
hat. Wenn während der Pause abgeklingelt wird, gehen die
Schüler in den Raum, wo der folgende Unterricht stattfindet.
Aufsicht führt der Lehrer, der dann unterrichtet,
Nachbarkollegen unterstützen bei Bedarf kollegial.
4. Ordnung
(1) Jeder Schüler der Grundschule „Friedrich – Ludwig-Jahn“ ist mit verantwortlich dafür, dass die notwendige Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulbereich – außen und innen – gewahrt bleibt. Dies ist u.a. auch eine soziale Verpflichtung gegenüber dem Hausmeister und den Reinigungskräften.
(2) Zur Entlastung der Reinigungskräfte stellen die Schüler nach
der letzten Unterrichtsstunde in ihrem Klassenraum die Stühle
hoch. Nach Plan ist eine Klasse für die Hofordnung verantwort-
lich. Die Ordnungsschüler tragen eine Weste.
(3) Der Ball für das Fußballspiel in der 1. Pause wird vom in der
Turnhalle Aufsicht führenden Lehrer herausgegeben und wieder
in Empfang genommen. Selbst mitgebrachte bzw. Hortbälle
sind nicht erlaubt.
Der Sportlehrer lässt die Kinder nach dem Unterricht alle raus,
wenn der Aufsicht führende Lehrer für die bewegte Pause noch
nicht anwesend ist. Die Tür wird verschlossen.
(4) Vor Stundenbeginn wartet jeder Schüler auf seinem Platz in der
Klasse, bis der Fachlehrer kommt. Wenn der Fachlehrer fünf
Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen sein sollte,
erkundigt sich der Klassensprecher bzw. der Vertreter
zunächst im Lehrerzimmer und dann im Schulsekretariat,
welche Regelung getroffen werden soll.
(5) Das Betreten der Fachräume und der Turnhalle ist nur bei
Anwesenheit oder mit Erlaubnis des Fachlehrers gestattet.
5. Schulversäumnisse
(1) Schulversäumnisse müssen in jedem Fall, also auch für einzelne
Stunden, von den Erziehungsberechtigten beim Klassenlehrer
begründet werden.
(2) Fehlt ein Schüler, so muss die Schule schnellstmöglich am
gleichen Tag durch die Erziehungsberechtigten benachrichtigt
werden.
(3) Beurlaubungen bis zu 3 Tagen werden beim Klassenleiter,
weitergehende Beurlaubungen bei der Rektorin oder dem
Stellvertreter beantragt.
(4) Kurzfristige Beurlaubung aus Krankheitsgründen werden im
laufenden Unterricht durch den anwesenden Fachlehrer, in der
Pause durch den Klassenlehrer oder die nachfolgenden Fach-
lehrer ausgesprochen. Das gilt nicht für akute Krankheitsfälle
oder Unfälle.
6. Konflikte
(1) Bei leichteren Verstößen gegen die Schulordnung setzt der
Klassenleiter in der Regel eigenverantwortlich
Erziehungsmaßnahmen ein, die sich vor allem an die Einsicht der
Schüler richten. Es gelten ebenso die Normen und Regeln für
unser Haus.
(2) Ordnungswidriges Verhalten wird in das Klassenbuch unter
„Bemerkungen“ eingetragen.
Zu den Erziehungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die
Schulordnung gehören:
- die Ermahnung,
- die Gelegenheit zur Wiedergutmachung,
- die Behandlung des Sachverhalts im Unterricht,
- die Eintragung des Fehlerhaltens in das Klassenbuch,
- die Missbilligung des Verhaltens durch schriftliche Mitteilung an die Eltern,
- die Übertragung geeigneter Aufgaben,
- die Wegnahme von Gegenständen bis zum Ende der Unterrichtsstunde oder des Unterrichtstages bzw. Rückgabe an die Eltern
- der zeitweise Ausschluss im Rahmen einer Unterrichtsstunde
- Nutzung der Angebote der Streitschlichter und der Sozialarbeiterin
- Einladung der Eltern zum Gespräch
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung werden
schulrechtlich vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen (lt.
Brandenburgischem Schulgesetz § 64) eingesetzt..
Ordnungsmaßnahmen sind:
- der schriftliche Verweis durch die Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder in besonders schweren Fällen durch die Klassenkonferenz,
- die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe durch die Konferenz der Lehrkräfte,
- der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht oder von einzelnen schulischer Veranstaltungen bis zu 2 Wochen durch die Klassenkonferenz,
- die Überweisung in eine andere Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche Schulamt und
- die Verweisung von allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes nach Ablauf der Schulpflicht auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das stattliche Schulamt mit Zustimmung des für die Schule zuständigen Ministeriums.
Diese Schul- und Hausordnung der V.H.G. „Friedrich-Ludwig-
Jahn“ Wittenberge wurde
am 27.02.2008
von der Schulkonferenz beschlossen und bestätigt.
Das Handyverbot wurde am 25.03.2009 auf der Schul- und
Elternkonferenz ergänzt und
beschlossen.
Folgende Änderungen wurden am 15.09.2011 ergänzt und
beschlossen:
Punkt 2 Abschnitt 8 und 11
Punkt 3 Abschnitt 2, Abschnitt 5
Punkt 4 Abschnitt 2, Abschnitt 3
Punkt 2 Abschnitt 13
Folgende Änderungen wurden am 05.09.2012 beschlossen:
Punkt 1 Abschnitt 4 – Entfernen der detaillierten
Aufstellung/Hinweis auf die
„Goldenen Regeln“
Punkt 1 Abschnitt 5 – Wahl der Schülersprecher ab Klasse 2
Punkt 3 Abschnitt 2 – Zusatz: das Laufen und Schubsen auf den
Treppen sind untersagt
Folgende Änderungen wurden am 26.04.2016 beschlossen:
Punkt 1 Abschnitt 4
Punkt 1 Abschnitt 6
Punkt 2 Abschnitt 2
Punkt 2 Abschnitt 4
Punkt 3 Abschnitt 1
Punkt 3 Abschnitt 3
Punkt 4 Abschnitt 1
Folgende Änderungen wurden am 26.06.2017 beschlossen:
Punkt 3 Abschnitt 1
Folgende Änderungen wurden am 16.09.2020 beschlossen:
Punkt 1 Abschnitt 6
Punkt 2 Abschnitt 2
Punkt 2 Abschnitt 3
Punkt 2 Abschnitt 10
Punkt 2 Abschnitt 11
Punkt 3 Abschnitt „Unterrichtszeiten und Pausenregeln“
Punkt 3 Abschnitt 3
Punkt 3 Abschnitt 5
Punkt 3 Abschnitt 6/7
Punkt 4 Abschnitt 3
siehe Anlage
Kerstin Schulz
Rektorin
Anlage zur Schul- und Hausordnung 16.09.2020
Punkt 2 Abschnitt 2
Änderungen sind wegen der Corona - Pandemie vorgenommen worden.
Punkt 4 Abschnitt 3
Änderungen sind wegen der Corona - Pandemie vorgenommen worden.
Kerstin Schulz
Rektorin